Wozu ist der Verkäufer verpflichtet?

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine mangelfreie Sache zu übereignen (§434 BGB). Hierbei muss der Verkäufer besonders darauf achten, dass der Kunde die Kaufsache zu dem Zweck verwenden kann, zu dem er sie gekauft hat.

Deswegen beraten wir sie ausführlich bei ihren Wünschen und sie erhalten eine ausführliche Beschreibung sowie ggfs. eine Angebotszeichnung.

Die Gewährleistungsfrist beim privaten Endkunden beträgt grundsätzlich 2 Jahre (§438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei gebrauchten Sachen beträgt die Frist 1 Jahr (§475 Abs. 2 BGB). Hiervon ausgenommen sind Baumaterialien, also bewegliche Sachen, die in ein Bauwerk eingebaut sind (z.B. Türen, Fenster, usw.). Wird durch ein Baumaterial ein Mangel am Bauwerk verursacht, so gilt eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren (§438 Abs. Nr. 2b BGB).

Bei beweglichen Sachen beginnt die Verjährung der Gewährleistungsfrist mit der Ablieferung der Kaufsache (§438 Abs. 2).
   Rolf Meffert GmbH · Porphyrstraße 13 · 69198 Schriesheim       Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)
Druckansicht
powered by Heberle.NET  IT Solutions